KFZ Abmeldung / Ausserbetriebsetzung
Ihr Fahrzeug abmelden / außer Betrieb setzen? Kein Problem...
Ihr Fahrzeug kann auf jeder Zulassungsstelle Bundesweit (bis auf wenige Ausnahmen) außer Betrieb gesetzt, bzw. abgemeldet werden.
Sofern Sie Ihr Kennzeichen auf ein anderes, oder ein neues Fahrzeug übernehmen möchten,
sollte die Abmeldung bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnsitzes erfolgen.
Für die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges benötigen wir:
· Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
· die derzeitigen Kennzeichen / Nummernschnilder
Eine Vollmacht ist nicht erforderlich, die ein oder andere Zulassungsstellen fordert ein gültiges Ausweisdokument
sowie eine Verbleibserklärung damit nachvollzogen werden kann:
A.) Von welcher Person das Fahrzeug abgemeldet worden ist
B.) Was mit dem Fahrzeug nach der Abmeldung passiert.
Passende Formulare finden Sie in unserem Formularcenter.
Gebühren und die Kosten für unsere Dienstleistung können Sie unserer Preisübersicht entnehmen.
Ihr Fahrzeug abmelden / außer Betrieb setzen? Kein Problem...
Ihr Fahrzeug kann auf jeder Zulassungsstelle Bundesweit (bis auf wenige Ausnahmen) außer Betrieb gesetzt, bzw. abgemeldet werden.
Sofern Sie Ihr Kennzeichen auf ein anderes, oder ein neues Fahrzeug übernehmen möchten,
sollte die Abmeldung bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnsitzes erfolgen.
Für die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges benötigen wir:
· Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
· die derzeitigen Kennzeichen / Nummernschnilder
Eine Vollmacht ist nicht erforderlich, die ein oder andere Zulassungsstellen fordert ein gültiges Ausweisdokument
sowie eine Verbleibserklärung damit nachvollzogen werden kann:
A.) Von welcher Person das Fahrzeug abgemeldet worden ist
B.) Was mit dem Fahrzeug nach der Abmeldung passiert.
Passende Formulare finden Sie in unserem Formularcenter.
Gebühren und die Kosten für unsere Dienstleistung können Sie unserer Preisübersicht entnehmen.